0% Mehrwertsteuer für EU-Unternehmen
Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land können bei Krollit mit 0 % MwSt. einkaufen, wenn sie eine gültige EU-Mehrwertsteuernummer haben und die Voraussetzungen für Intra-EU-Transaktionen erfüllen.
Dies gilt für B2B-Käufe zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern und beinhaltet die Ausstellung einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren, auch bekannt als Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer nicht vom Verkäufer in Rechnung gestellt, sondern muss vom kaufenden Unternehmen in seinem eigenen Land gemäß den örtlichen Steuervorschriften abgeführt werden.
Wer kann mit 0 % MwSt. einkaufen?
Der Einkauf mit 0 % MwSt. ist Unternehmen, Freiberuflern und mehrwertsteuerlich registrierten Personen mit Sitz in einem anderen EU-Land vorbehalten. Um die 0 %-Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen zu können, muss die Mehrwertsteuernummer für innergemeinschaftliche Umsätze gültig und im MIAS-System korrekt registriert sein.
Überprüfung der Mehrwertsteuernummer
Bevor die Rechnung ausgestellt wird, kann Krollit die Gültigkeit der vom Kunden angegebenen EU-Mehrwertsteuernummer überprüfen. Ist die Mehrwertsteuernummer ungültig, falsch oder für innergemeinschaftliche Umsätze nicht gültig, kann der Auftrag mit normaler Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden oder der Antrag muss weiter geprüft werden.
Für die Rechnungsstellung erforderliche Daten
Um mit 0% MwSt. zu kaufen, müssen Sie korrekte und vollständige Unternehmensdaten angeben:
- Name des Unternehmens
- Gültige EU-Mehrwertsteuernummer
- Vollständige Rechnungsadresse
- Land der Firmenregistrierung
- Referenz-E-Mail für eventuelle Mitteilungen
Die eingegebenen Daten müssen mit denen übereinstimmen, die mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens verbunden sind.
Anwendung der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft
Wenn der Kauf die Voraussetzungen erfüllt, wird die Rechnung ohne Berechnung der Mehrwertsteuer ausgestellt. Das kaufende Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Abführung der Steuer in seinem Land gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte verantwortlich.
Wenn 0% MwSt. nicht angewendet werden kann
0 % MwSt. kann nicht angewandt werden, wenn
- der Kunde eine Privatperson ist
- die Mehrwertsteuernummer nicht gültig ist
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für innergemeinschaftliche Umsätze nicht gültig
- die eingegebenen Unternehmensdaten unvollständig sind oder nicht übereinstimmen
- der Kauf erfüllt nicht die in den Steuervorschriften festgelegten Bedingungen
In diesen Fällen wird die Bestellung unter Anwendung der Mehrwertsteuer bearbeitet.
Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die Korrektheit der bei der Bestellung angegebenen Steuerdaten verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ihren Firmennamen und Ihre Rechnungsadresse sorgfältig zu überprüfen, bevor Sie Ihre Bestellung abschließen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Bestellung oder der Ausstellung Ihrer Rechnung zu vermeiden.
Unterstützung für EU-Unternehmen
Unser Team unterstützt EU-Unternehmen bei der Abwicklung des 0%-Mehrwertsteuerkaufs, der Überprüfung von Rechnungsdaten und der Vorbereitung von Geschäftsaufträgen oder professionellen Lieferungen. Bei Sonderwünschen, Großaufträgen oder maßgeschneiderten Angeboten wenden Sie sich bitte an den Krollit-Kundendienst, bevor Sie Ihren Einkauf abschließen.
